Schaden wird nicht behoben
Schaden, der offensichtlich bei der Verlegung von Leerrohren für Glasfaser entstanden ist, wird nicht behoben.
Zwischen 3. Juni 25 und 5. Juni 25 wurde ein Eckpfosten unseres Zaunes offensichtlich durch eine kleine Straßenwalze stark beschädigt und die Hecke an zwei Stellen angesengt. Ein Bauarbeiter hat mir bestätigt, dass der Schaden so entstanden sein müßte. Die Reparatur dürfte ganz schön teuer werden.
Ich habe das Unternehmen - Avacomm, Holzkirchen - angeschrieben, das bzw. dessen Subunternehmer für den Schaden verantwortlich ist, und um Reparatur gebeten. Avacomm hielt mich hin, trickste nach meiner Ansicht und verweigerte effektiv eine Reparatur.
Ich habe Avacom mitgeteilt, daß
- eine Straßenwalze unseren Eckposten nach meiner Ansicht stark beschädigt habe.
Avacomm aber hat laut Auskunft, die ich gestern erhielt, dem Subunternehmer angeblich mitgeteilt
- ein Bagger habe die Hecke bei den Erdarbeiten beschädigt.
Eine weitere Angabe zu dem möglichen Schadenshergang sei nicht erfolgt.
Ich erhielt von Avacom auf diese vermeintliche, unrichtige Anfrage beim Subunternehmer als Antwort, daß ein Bautrupp - gemeint ist hier zwecks Erdarbeiten - im Schadenszeitraum nicht an der Schadensstelle war. Das ist sicher richtig, denn die Asphaltierung einer Stelle erfolgt erst nach Abschluss der Erdarbeiten.
Dieser Vorgang ist für mich ein nicht akzeptables Tricksen.
14 de junho de 2025
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