Gewährleistungsfall wird zum unnötigen…
Gewährleistungsfall wird zum unnötigen Dauertheater
Im Januar 2026 habe ich zwei Xiaomi 120-W-Ladegeräte gekauft. Mitte des Jahres fielen beide kurz hintereinander aus. Die USB-Kabel waren seit dem Kauf dauerhaft in den Netzteilen eingesteckt und optisch einwandfrei.
Nach zunächst freundlicher und schneller Kommunikation schickte ich beide Ladegeräte samt Originalkabeln zur Prüfung ein. Bei einem Gerät wurde ein Defekt anerkannt. Beim zweiten wurde behauptet, möglicherweise sei ein Fremdkörper eingedrungen oder die Pins seien durch schräges Einstecken des USB-A-Steckers beschädigt worden. Für mich ist diese Erklärung nicht nachvollziehbar, da das Kabel seit dem Kauf dauerhaft eingesteckt war. Trotzdem wurde auch dieses Gerät „aus Kulanz“ ausgetauscht.
Zurück erhielt ich zwei Ladegeräte ohne Originalverpackung, lediglich als Bulkware verpackt, zusammen mit meinen alten Kabeln. Beide Austauschgeräte wiesen bei genauer Betrachtung Mikrokratzer auf, eines zusätzlich einen abwischbaren dunklen Fleck. Für mich machten sie daher keinen neuwertigen Eindruck.
Besonders verwundert war ich darüber, dass mir meine alten Kabel zurückgeschickt wurden. Diese sahen zwar optisch neuwertig und unbeschädigt aus, trotzdem bat ich den Händler darum, auch die beiden Kabel auszutauschen und mir zwei neue Kabel zu schicken, wie sie den Xiaomi-Ladegeräten beim Neukauf original beiliegen.
Damit wäre die Angelegenheit für mich sogar erledigt gewesen: Ich hätte die beiden Austauschgeräte trotz der sichtbaren Mikrokratzer behalten, da sie funktionierten. Da jedoch nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden konnte, dass möglicherweise eines der alten Kabel mitursächlich für die Defekte der Netzteile gewesen sein könnte, wollte ich verständlicherweise auch zwei neue Kabel haben. Schließlich waren ursprünglich jeweils Ladegerät und Kabel als Einheit geliefert worden.
Auf diesen für mich sehr einfachen Lösungsvorschlag ging der Händler jedoch nicht ein. Daraufhin bestand ich auf einem vollständigen Austausch gegen neue und unbenutzte Produkte im Rahmen meiner gesetzlichen Rechte – also Ladegeräte einschließlich der dazugehörigen Kabel und in einem Zustand, wie man Neuware erwarten darf, statt Geräte ohne Originalverpackung und ohne erkennbaren Produktschutz einfach in einem Versandkarton zu erhalten.
Seitdem gibt es einen nervenaufreibenden E-Mail-Verkehr. Einen von mir mehrfach verlangten Prüfbericht bzw. ein nachvollziehbares Prüfprotokoll zum zweiten Gerät habe ich bislang nicht erhalten. Stattdessen soll nun ich beweisen, dass die Austauschgeräte bereits gebraucht waren.
Mir wäre die fehlende Originalverpackung ursprünglich völlig egal gewesen, wenn die Geräte erkennbar neu und unbenutzt gewesen wären und man meinem Vorschlag mit den beiden neuen Kabeln entsprochen hätte. Was mich wirklich ärgert, ist der Umgang mit einer eigentlich kleinen Gewährleistungsangelegenheit: Statt einer unkomplizierten Lösung entstehen immer neue Diskussionen und Erklärungen.
Die Geräte waren beim Kauf vergleichsweise günstig. Spätestens im Gewährleistungsfall zeigt sich für mich aber, welchen Wert guter Kundenservice hat.
Wegen zweier Ladegeräte einen derartigen Aufwand zu betreiben, ist für mich völlig unverhältnismäßig. Nach dieser Erfahrung hat der Händler jedenfalls einen bisherigen Kunden verloren.







