Gibt Immobile frei ohne die Bezahlung zu prüfen
Die Testamentsvollstreckung von Rechtsanwalt Stephan Brock scheint im Chaos zu versinken. Von einer sorgfältigen Abwicklung im Sinne der Erben nehme ich nichts mehr wahr – im Gegenteil:
• Nachdem Rechtsanwalt Stephan Brock damit gescheitert ist, für die geerbte Immobilie einen Käufer zu finden, haben wir – die Erben – das selbst in die Hand genommen und einen Käufer gefunden.
• Brock lässt in den Notarvertrag einarbeiten, dass die Verkäufer Notargebühren von über 5.000 Euro bezahlen. Das ist völlig unüblich. Er nennt ein Thema, mit dem es zusammenhängen soll. Aber eine detaillierte, berechenbare Erläuterung verweigert er.
• Einige Wochen später informiert der Notar Käufer und RA Brock, dass der Kaufpreis jetzt fällig ist. Dieses Schreiben nimmt Brock aber erst neun Tage später zur Kenntnis, erst an dem Tag, als die Erben nach dem Eingang der Kaufpreises fragen.
• Brock informiert die Erben, dass er sich um den Eingang des Kaufbetrags erst vier Wochen später kümmern werde, wenn der nächste monatliche Kontoauszug eintrifft. Dass den Erben bis dahin ein vierstelliger Betrag an Zinsen entgeht, spielt für ihn offenbar keine Rolle. Wenigstens fragt Brock in einem Schreiben an die Bank am Ende auch an, ob statt des monatlichen Kontoauszugs auch Tagesauszüge möglich sind.
Bis er merkt, dass daraufhin keine Tagesauszüge eintreffen und dass die Bank ihm die Frage gar nicht beantwortet, vergehen zwei Wochen. Die angefragten Tagesauszüge bietet die Bank übrigens nicht an. Mit einem Telefonanruf bei der Bank hätte Brock das sofort erfahren.
• Entsetzt von der angekündigten vierwöchigen Untätigkeit des Testamentsvollstreckers kontaktiert ein Erbe die Bank und erfährt, dass ein großer Betrag auf dem Nachlasskonto eingegangen ist. Der Erbe weist Brock darauf hin und gibt ihm die Telefonnummer, unter der er den aktuellen Kontostand sofort anfordern kann.
• Brock nutzt diese Informationsmöglichkeit nicht. Er schreibt stattdessen den Erben, dass er Überweisungen an sie über 550.000 Euro rausgeschickt hat. Er glaubt, dass der Kaufbetrag möglicherweise eingegangen ist.
• Noch schlimmer und in hohem Maß unverantwortlich: Brock teilt den Erben darüber hinaus mit, dass er die Immobilie gegenüber dem Notar zur Übergabe an den Käufer freigegeben hat ... also ohne zu überprüfen, ob der vereinbarte Kaufpreis eingegangen ist.
• Und die Überweisungen an die Erben? Bei denen geht kein Geld ein. Vielleicht, weil das Nachlasskonto in dieser Höhe nicht gedeckt war? Nein, als Brock zwei Wochen später (!) bei der Bank nachfragt, erfährt er, dass dort keine Überweisungen von seinem Büro eingegangen sind. Obwohl Brock den Kontostand noch immer nicht kennt, schickt er noch einmal Überweisungen über 550.000,- Euro raus.
• Die Zahlungsfrist für den Käufer ist zu diesem Zeitpunkt bereits seit über einer Woche abgelaufen. Brock hat sich seit 14 Tagen nicht über den aktuellen Kontostand informiert. Auch in der nächsten Woche ändert sich daran nichts. Stand heute – 12 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist – weiß Brock noch immer nicht, ob der vereinbarte Kaufpreis bezahlt wurde. Dass er zwei Wochen vorher bereits die Immobilie zur Übergabe freigegeben hat, ist für ihn in seiner Verantwortung als Testamentsvollstrecker offensichtlich kein Problem.
Nachtrag:
Einen Tag später sieht der Testamentsvollstrecker Stephan Brock endlich den Kontostand und erfährt: Der Kaufpreis liegt bereits seit zwei Wochen auf dem Nachlasskonto. Zinsverlust für die Erben durch die unterbliebene Weiterleitung: mindestens 750,- Euro. Und hätten die Erben nicht eingegriffen und die Auskunft über den Kontostand vorangetrieben, wäre der Schaden mindestens doppelt so hoch ausgefallen.








